Richtlinie zur koordinierten Offenlegung von Sicherheitslücken
Wie Sie eine Sicherheitslücke an Autovig melden: Geltungsbereich, Meldekanal, Zeitplan, belgischer CVD-Safe-Harbour (Gesetz vom 28.11.2022) und CCB-Eskalation.
Autovig begrüßt Sicherheitsforschung, die in gutem Glauben auf den öffentlichen Eigenschaften des Unternehmens durchgeführt wird. Diese Richtlinie ist die CVD-Richtlinie des Verantwortlichen im Sinne von ISO/IEC 29147:2018, des belgischen Gesetzes vom 28. November 2022 (Bedingungen des CVD-Safe-Harbour und Rolle des Zentrums für Cybersicherheit Belgien — CCB) sowie des Good Practice Guide on Vulnerability Disclosure der ENISA. Sie gilt für die Website autovig.eu (die „Website").
1. Meldekanal
Senden Sie eine einzige, strukturierte Meldung an:
TODO(pgp-key) — sobald ein Schlüssel veröffentlicht ist, wird er auf dieser Seite verfügbar sein.Falls Sie uns nicht erreichen oder innerhalb der in Abschnitt 6 genannten Frist keine Bestätigung erhalten, können Sie die Meldung an das belgische nationale CSIRT weiterleiten:
Sie können auf Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch, Rumänisch oder Polnisch schreiben.
2. Geltungsbereich
Im Geltungsbereich:
autovig.eu und jede Subdomain mit Produktionsinhalten;3. Außerhalb des Geltungsbereichs
4. Inhalt der Meldung
5. Was wir von Ihnen erwarten
6. Koordinierter Zeitplan — unsere Zusagen
7. Koordinierte öffentliche Offenlegung
Wir folgen einem koordinierten Offenlegungsmodell:
8. Anerkennung — derzeit kein Bug-Bounty-Programm
Autovig betreibt derzeit kein bezahltes Bug-Bounty-Programm. Anerkennung erfolgt durch öffentliche Nennung auf dieser Seite (unter Ihrem bevorzugten Namen oder Pseudonym) und durch direkten Austausch. Es wird keine Zusage einer Geldprämie gemacht; sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Programm eingeführt werden, werden die Bedingungen hier veröffentlicht, bevor sich eine Meldung darauf berufen kann.
9. Safe Harbour und belgischer Rechtsrahmen
Wir werden auf Rechtsverfolgung verzichten — und Ihr Verhalten für die Zwecke der einschlägigen belgischen Strafbestimmungen zum unbefugten Zugang zu Informatiksystemen (insbesondere Artikel 550bis und 550ter des Code pénal / Strafgesetzbuchs) als autorisiert behandeln — sofern Sie:
Diese Autorisierung wird von Autovig in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche der betreffenden Assets erteilt. Sie neutralisiert das Tatbestandsmerkmal unbefugter Zugang der Artikel 550bis/550ter für die im Geltungsbereich liegenden Handlungen. Sie bindet öffentliche Behörden oder Dritte, deren Systeme inzidenziell betroffen sein könnten, nicht. Forscher, die zusätzlich das CCB benachrichtigen und die Bedingungen des belgischen Gesetzes vom 28. November 2022 (Whistleblower und koordinierte Offenlegung von Sicherheitslücken) einhalten, genießen darüber hinaus den gesetzlichen CVD-Safe-Harbour-Rahmen des CCB, unabhängig von dieser vom Verantwortlichen erteilten Autorisierung. Im Zweifel ist die CVD-Richtlinie des CCB (https://ccb.belgium.be/de/cvdp) maßgeblich.
10. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Daten, die Sie bei einer Meldung übermitteln (E-Mail-Adresse, Inhalt der Meldung, ggf. PGP-verschlüsselter Inhalt), werden von Autovig als Verantwortliche auf Grundlage des berechtigten Interesses (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO) zu Zwecken der Triage, Behebung und koordinierten Offenlegung verarbeitet. Meldungen werden bis zu 5 Jahre nach Abschluss gespeichert, im Einklang mit der empfohlenen Frist der CCB-CVD-Richtlinie. Ihre Rechte, der Beschwerdeweg an die belgische APD/GBA und die übrigen DSGVO-Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.