Cookie-Einstellungen
Cookie-Auswahl auf autovig.eu verwalten: Kategorie-Schalter, nicht essenzielle standardmäßig AUS, gleichprominente Ablehnung, Einwilligungsnachweis (Art. 7(1) DSGVO).
Auf dieser Seite können Sie die auf autovig.eu getroffene Cookie-Auswahl überprüfen und ändern. Den vollständigen Rechtsrahmen und das Cookie-Inventar finden Sie in der Cookie-Richtlinie. Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, die über diese Tracker fließen, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
1. Wie man den Einstellungsdialog öffnet
Der schnellste Weg zur Änderung Ihrer Auswahl ist der Link Cookie-Einstellungen in der Fußzeile jeder Seite. Er öffnet denselben Dialog, den das Einwilligungsbanner beim ersten Besuch zeigt. Dort kann jede nicht essenzielle Kategorie mit einem Klick umgeschaltet und gespeichert werden.
2. Voreinstellungen
Alle nicht essenziellen Kategorien sind standardmäßig AUS (OFF). Kein einwilligungspflichtiger Tracker wird geladen, bevor Sie ihn aktiv akzeptieren — entweder durch Klick auf „Alle akzeptieren" im Banner oder durch Aktivieren einer Kategorie in diesem Dialog und Speichern. Diese Voreinstellung entspricht der Anforderung von Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG, Artikel 129 des belgischen Gesetzes vom 13. Juni 2005, den EDSA-Leitlinien 05/2020 §§ 13, 32, 36 sowie den Urteilen des EuGH in Planet49 (C-673/17) und Proximus (C-129/21).
3. Gleichprominente Ablehnung
Der Dialog stellt „Alle akzeptieren" und „Alle ablehnen" mit identischer visueller Gewichtung, identischer Größe, identischem Kontrast und identischem Klickaufwand dar: eine Aktion in beiden Fällen. Keine vorausgewählten Felder, keine Consent-Wall, kein „Scroll to consent", kein Nachfrage-Bildschirm bei späteren Besuchen und keines der von den EDSA-Leitlinien 03/2022 als täuschend bezeichneten Muster. Granulare Kategorie-Schalter liegen zwischen den beiden und verlangen ein ausdrückliches „Voreinstellungen speichern", um die teilweise Auswahl festzuhalten.
4. Was jeder Schalter steuert
localStorage-Eintrag autovigconsent, der Ihre Auswahl speichert, sowie das Cloudflare-Cookie cfbm zur Bot-Abwehr. Beide werden ohne Einwilligung gesetzt, gestützt auf die Ausnahme nach Artikel 5 Absatz 3 ePrivacy-Richtlinie / Artikel 129 des Gesetzes vom 13. Juni 2005.ga, ga_<container-id>). Wenn deaktiviert, wird das Skript nicht geladen und kein GA4-Cookie gesetzt. Voreinstellung: AUS.Die Schalter entsprechen eins zu eins dem Inventar in Abschnitt 4 der Cookie-Richtlinie.
5. Sichtbarkeit des Einwilligungsstatus
Wird der Dialog geöffnet, während eine frühere Einwilligung vorliegt, werden der Zustand je Kategorie und der Zeitstempel der letzten Entscheidung angezeigt. Sie können erneut akzeptieren, teilweise anpassen oder vollständig widerrufen — alles auf einem einzigen Bildschirm, ohne die Seite zu verlassen.
6. Wo Ihre Auswahl gespeichert wird
Ihre Auswahl wird lokal auf diesem Gerät im localStorage-Eintrag autovig_consent gespeichert. Er enthält die Entscheidung je Kategorie, den Zeitstempel der Entscheidung und die Version des verwendeten Einwilligungsschemas, sonst nichts. Der Eintrag wird nicht an unseren Server übertragen, nicht zwischen Geräten synchronisiert und verlässt Ihren Browser nie. Löschen Sie die Website-Daten in Ihrem Browser, wird die Auswahl zurückgesetzt und das Banner erscheint beim nächsten Besuch erneut.
7. Einwilligungsnachweis — warum wir den Eintrag aufbewahren
Artikel 7 Absatz 1 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen, nachweisen zu können, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Der Eintrag autovig_consent erfüllt diese Funktion: pro Kategorie und pro Gerät zeigt er, was gewählt wurde und wann. Da der Eintrag nur in Ihrem Browser existiert, gibt es auf unserer Seite keine zentrale Einwilligungsdatenbank, und wir können Sie aus diesem Eintrag nicht identifizieren. Diese Kombination ist beabsichtigt: Sie erzeugt eine vor APD/GBA belastbare Nachweisspur, ohne eine neue Verarbeitung personenbezogener Daten auf unseren Servern zu schaffen. Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1).
8. Widerruf oder Änderung Ihrer Auswahl
Der Widerruf ist so einfach wie die Einwilligung selbst (Art. 7 Abs. 3 DSGVO; EDSA-Leitlinien 05/2020 § 74):
autovig.eu in Ihrem Browser — das Banner erscheint beim nächsten Besuch erneut, die Voreinstellungen werden auf AUS zurückgesetzt;localStorage global in den Browser-Einstellungen — die Website bleibt lesbar; das Banner wird bei jedem Besuch erneut erscheinen, weil wir eine „Ablehnung" nur durch Speichern merken können.Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung. Bereits auf Grundlage berechtigten Interesses erhobene Betriebs- und Sicherheitsprotokolle werden gemäß den Fristen der Datenschutzerklärung aufbewahrt.
9. Barrierefreiheit des Einstellungsdialogs
Der Dialog ist mit der Tastatur bedienbar, die Fokusreihenfolge bleibt erhalten, jedes Bedienelement hat einen zugänglichen Namen, Touch-Ziele sind mindestens 44 × 44 CSS-Pixel groß und der Kontrast erfüllt WCAG 2.2 AA an den dargestellten Breakpoints. Der Dialog lässt sich mit der Taste Esc schließen, der Fokus kehrt zu dem Element zurück, das ihn geöffnet hat, und bei 200 % Zoom ist kein horizontales Scrollen erforderlich. Bekannte Einschränkungen bei kleinen Viewports sind in der Erklärung zur Barrierefreiheit beschrieben.
Falls Sie den Dialog mit Ihrer assistiven Technologie nicht erreichen können, schreiben Sie uns; wir erfassen Ihre Auswahl manuell unter denselben Bedingungen. Der Kontaktweg findet sich in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
10. Wenn etwas nicht funktioniert — Änderungen — Version
Lässt sich der Einstellungsdialog nicht öffnen, ist die häufigste Ursache eine Browser-Erweiterung, die das Einwilligungsskript blockiert. Deaktivieren Sie die Erweiterung für autovig.eu oder verwenden Sie einen anderen Browser und versuchen Sie es erneut. Bleibt das Problem bestehen, schreiben Sie an contact@autovig.eu unter Angabe der URL, des Browsers, des Betriebssystems und der relevanten Erweiterungen.
Wenn sich die Struktur des Einstellungsdialogs oder die Liste der Kategorien ändert, wird das Datum updatedAt im Seitenkopf aktualisiert, die Einwilligungsschema-Version erhöht und, sofern eine Änderung einen neuen einwilligungspflichtigen Tracker einführt, fragt das Banner erneut nach der Einwilligung. Die Quellen dieser Seite entsprechen denen der Cookie-Richtlinie und werden hier nicht wiederholt.