Erklärung zur Barrierefreiheit
Autovig zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act: WCAG 2.2 AA, bekannte Einschränkungen, Beschwerdeweg und belgische Aufsichtsbehörde.
Die Autovig ist bestrebt, die Website autovig.eu (die „Website") gemäß der Richtlinie (EU) 2019/882 vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (der „European Accessibility Act") sowie deren belgischer Umsetzung, dem Gesetz vom 28. November 2022 über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (Loi du 28 novembre 2022 / Wet van 28 november 2022), zugänglich zu gestalten. Die Umsetzung gilt für erfasste Dienstleistungen des privaten Sektors ab dem 28. Juni 2025.
Die vorliegende Erklärung folgt der Struktur des Musters aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 (Mustererklärung zur Barrierefreiheit im Web), angepasst an den privaten Anwendungsbereich des European Accessibility Act.
1. Konformitätsziel
Die Website erfüllt folgende Anforderungen:
2. Konformitätsstatus
Die Website ist teilweise konform mit WCAG 2.2 Stufe AA: Die redaktionellen Vorlagen sowie die Vorlagen für Länder-, Routen- und Vertrauensseiten erfüllen die in Abschnitt 3 genannten Kriterien; eine geringe Zahl der in Abschnitt 4 aufgeführten Punkte ist noch nicht vollständig konform.
Ein Anspruch auf „vollständige Konformität" wird nicht erhoben, weil noch keine unabhängige vollständige Prüfung aller WCAG-2.2-AA-Erfolgskriterien für jede Vorlage abgeschlossen ist.
3. Geltungsbereich
Die Erklärung umfasst alle Seiten von https://autovig.eu/, die aus dem statischen Build der Autovig-Redaktion in allen veröffentlichten Sprachen (en, fr, de, nl, ro, pl) hervorgehen.
Inhalte Dritter, die über externe Links erreichbar sind (etwa Betreiberseiten wie ASFINAG, DARS, NÚSZ, BGTOLL oder CNAIR), fallen nicht unter diese Erklärung.
4. Nicht zugängliche Inhalte und bekannte Einschränkungen
Die folgenden Punkte sind bekanntermaßen nicht vollständig konform oder weisen eine Einschränkung auf. Jeder Punkt nennt das einschlägige WCAG-2.2-Erfolgskriterium und den geplanten Behebungshorizont.
<title> (EK 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt). Eine geringe Zahl dekorativer oder fast-dekorativer Symbole in älteren Ländervorlagen besitzt keinen programmatischen Namen. Diese werden erfasst und entweder als aria-hidden="true" (dekorativ) markiert oder mit einem zugänglichen Namen versehen. Geplante Behebung: Q3 2026.Derzeit wird keine Position auf die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2019/882 gestützt. Sollte eine solche Ausnahme einmal in Anspruch genommen werden, würden die in jenem Artikel genannten Beurteilungskriterien vor der Inanspruchnahme in dieser Erklärung dokumentiert.
5. Alternative Wege
Da die Website derzeit ein redaktioneller Informationsdienst und kein transaktionaler Dienst ist, steht jede Hauptfunktion — Lesen von Länderinformationen, Vergleich von Betreibern, Lesen von Routenführern, Lesen von Vertrauens- und Rechtsseiten, Kontaktaufnahme — über einen vollständig tastaturbedienbaren HTML-Weg zur Verfügung. Stoßen Sie auf einer bestimmten Seite auf eine Barriere, können Sie uns zudem schreiben (Abschnitt 7); wir stellen die Information dann unmittelbar bereit.
6. Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wird mindestens jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Vorlagen oder des Builds überprüft.
7. Rückmeldungsverfahren
Stoßen Sie auf der Website auf eine Barriere, schreiben Sie an:
Bitte geben Sie an:
Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 5 Werktagen und streben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bestätigung eine inhaltliche Antwort — Behebung umgesetzt oder Workaround mitgeteilt — an, abhängig von der Komplexität.
Personenbezogene Daten aus einer Barrierefreiheits-Meldung werden gemäß unserer Datenschutzerklärung auf Grundlage des berechtigten Interesses (Beantwortung von Rückmeldungen und Verbesserung der Barrierefreiheit) verarbeitet und entsprechend der dort genannten Frist für Korrespondenzdaten aufbewahrt.
8. Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort auf eine Meldung nicht zufrieden, können Sie sich an die nach dem Gesetz vom 28. November 2022 (belgische Umsetzung des European Accessibility Act) benannte belgische Marktüberwachungsbehörde wenden:
Grenzüberschreitende Anliegen können zudem über das Europäische Behindertenforum an das Accessibility Resource Centre der Europäischen Kommission herangetragen werden: https://www.edf-feph.org.
9. Kompatibilität
Die Website ist für folgende Kombinationen aus Browser und Assistive Technologie ausgelegt. Ältere Konfigurationen können funktionieren, werden jedoch nicht aktiv getestet.
10. Technische Spezifikationen
Die Barrierefreiheit der Website stützt sich auf:
header, nav, main, article, aside, footer).