Erklärung zur Barrierefreiheit
Autovig zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act: WCAG 2.2 AA, bekannte Einschränkungen, Beschwerdeweg und belgische Aufsichtsbehörde.
- Zuletzt geprüft
- 25. Mai 2026
Kurz gefasst
- Autovig strebt WCAG 2.2 AA und EN 301 549 im Rahmen des European Accessibility Act an; die Website ist teilweise konform, wobei alle Hauptfunktionen über einen vollständig tastaturzugänglichen HTML-Pfad verfügbar sind.
- Bekannte Einschränkungen (Fokusreihenfolge des Consent-Banners unter 360 px, einige ältere SVG-Icons ohne Titel, nicht erschöpfende automatisierte Abdeckung) sind mit WCAG-Kriterien und Behebungshorizonten aufgeführt; es wird keine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht.
- Meldungen an contact@autovig.eu werden innerhalb von 5 Werktagen bestätigt und innerhalb von 14 Tagen beantwortet; ungelöste Fälle können an die belgische Wirtschaftsinspektion eskaliert werden.
Die Autovig ist bestrebt, die Website autovig.eu (die „Website“) gemäß der Richtlinie (EU) 2019/882 vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (der „European Accessibility Act“) sowie deren belgischer Umsetzung, dem Gesetz vom 28. November 2022 über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (Loi du 28 novembre 2022 / Wet van 28 november 2022), zugänglich zu gestalten. Die Umsetzung gilt für erfasste Dienstleistungen des privaten Sektors ab dem 28. Juni 2025.
Die vorliegende Erklärung folgt der Struktur des Musters aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 (Mustererklärung zur Barrierefreiheit im Web), angepasst an den privaten Anwendungsbereich des European Accessibility Act.
1. Konformitätsziel
Die Website erfüllt folgende Anforderungen:
- WCAG 2.2 Stufe AA — W3C-Empfehlung vom 5. Oktober 2023.
- EN 301 549 v3.2.1 (2021-03) — Accessibility requirements for ICT products and services, Abschnitte 9 (Web), 11 (Nicht-Web-Dokumente) und 12 (Dokumentation und Supportdienste), soweit einschlägig.
2. Konformitätsstatus
Die Website ist teilweise konform mit WCAG 2.2 Stufe AA: Die redaktionellen Vorlagen sowie die Vorlagen für Länder-, Routen- und Vertrauensseiten erfüllen die in Abschnitt 3 genannten Kriterien; eine geringe Zahl der in Abschnitt 4 aufgeführten Punkte ist noch nicht vollständig konform.
Ein Anspruch auf „vollständige Konformität“ wird nicht erhoben, weil noch keine unabhängige vollständige Prüfung aller WCAG-2.2-AA-Erfolgskriterien für jede Vorlage abgeschlossen ist.
3. Geltungsbereich
Die Erklärung umfasst alle Seiten von https://autovig.eu/, die aus dem statischen Build der Autovig-Redaktion in allen veröffentlichten Sprachen (en, fr, de, nl, ro, pl) hervorgehen.
Inhalte Dritter, die über externe Links erreichbar sind (etwa Betreiberseiten wie ASFINAG, DARS, NÚSZ, BGTOLL oder CNAIR), fallen nicht unter diese Erklärung.
4. Nicht zugängliche Inhalte und bekannte Einschränkungen
Die folgenden Punkte sind bekanntermaßen nicht vollständig konform oder weisen eine Einschränkung auf. Jeder Punkt nennt das einschlägige WCAG-2.2-Erfolgskriterium und den geplanten Behebungshorizont.
- Cookie-Banner — Fokusreihenfolge auf kleinen Bildschirmen (EK 2.4.3 Fokusreihenfolge, EK 1.4.10 Reflow). Auf Viewports unter 360 CSS-Pixeln überlagert das Banner nach dem Seitenaufbau kurzzeitig die letzte Zeile redaktioneller Inhalte. Geplante Behebung: Q3 2026. Alternative: Das Banner kann mit der Tastatur über Esc geschlossen werden; alle redaktionellen Inhalte bleiben erreichbar.
- Einige ältere SVG-Symbole ohne
<title>(EK 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt). Eine geringe Zahl dekorativer oder fast-dekorativer Symbole in älteren Ländervorlagen besitzt keinen programmatischen Namen. Diese werden erfasst und entweder alsaria-hidden="true"(dekorativ) markiert oder mit einem zugänglichen Namen versehen. Geplante Behebung: Q3 2026. - Titel im Länder-Hero über einem Foto (EK 1.4.3 Kontrast (Minimum)). Auf dem Desktop steht der Titel der Länderseite direkt auf dem Hero-Foto. Er wird mit 40 px in starker Schriftstärke und mit Schattenbehandlung dargestellt und ist auf allen neun Länderfotos gut lesbar; Textschatten zählen jedoch nicht in die WCAG-Kontrastberechnung, sodass der Titel auf vier der neun Fotos nicht nachweisbar konform ist. Die Zeile darüber und die Zusammenfassung darunter haben im Juli 2026 einen deckenden Hintergrund erhalten und werden auf allen neun Seiten automatisiert geprüft. Geplante Behebung für den Titel: Q4 2026. Alternative: derselbe Wortlaut ist der Seitentitel
<title>und die<h1>des Dokuments, steht also unabhängig vom Foto für assistive Technologien und in der Browser-Registerkarte zur Verfügung; der vollständige Seiteninhalt folgt als normaler Text unterhalb des Heros. - Automatisierte Tastatur-Vollabdeckung jeder Vorlage (EK 2.1.1 Tastatur). Automatisierte End-to-End-Tests prüfen Core Web Vitals und die Hauptnavigation, decken aber noch nicht jede interaktive Vorlage ausschließlich mit der Tastatur ab. Geplante Erweiterung der E2E-Suite: Q4 2026.
Derzeit wird keine Position auf die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2019/882 gestützt. Sollte eine solche Ausnahme einmal in Anspruch genommen werden, würden die in jenem Artikel genannten Beurteilungskriterien vor der Inanspruchnahme in dieser Erklärung dokumentiert.
5. Alternative Wege
Da die Website derzeit ein redaktioneller Informationsdienst und kein transaktionaler Dienst ist, steht jede Hauptfunktion — Lesen von Länderinformationen, Vergleich von Betreibern, Lesen von Routenführern, Lesen von Vertrauens- und Rechtsseiten, Kontaktaufnahme — über einen vollständig tastaturbedienbaren HTML-Weg zur Verfügung. Stoßen Sie auf einer bestimmten Seite auf eine Barriere, können Sie uns zudem schreiben (Abschnitt 7); wir stellen die Information dann unmittelbar bereit.
6. Erstellung dieser Erklärung
- Erstellungsdatum: 25. Mai 2026.
- Letzte Überprüfung: 28. Juli 2026.
- Methode: Selbstbewertung durch den verantwortlichen Herausgeber, kombiniert mit manuellen Tastatur- und Screenreader-Prüfungen auf den Hauptvorlagen sowie automatisierten Werkzeugen (Lighthouse Accessibility und axe-core). Automatisierte Werkzeuge decken nur einen Teil der WCAG-Kriterien ab — typischerweise 30 bis 40 % — und Befunde werden vor Veröffentlichung manuell bestätigt.
Die Erklärung wird mindestens jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Vorlagen oder des Builds überprüft.
7. Rückmeldungsverfahren
Stoßen Sie auf der Website auf eine Barriere, schreiben Sie an:
- E-Mail: contact@autovig.eu
Bitte geben Sie an:
- die URL der betroffenen Seite;
- eine kurze Beschreibung der Barriere (zum Beispiel: „Ich erreiche die Einwilligungsschaltfläche nicht mit der Tastatur“);
- gegebenenfalls die genutzte Assistive Technologie, den Browser und die Betriebssystemversion.
Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 5 Werktagen und streben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bestätigung eine inhaltliche Antwort — Behebung umgesetzt oder Workaround mitgeteilt — an, abhängig von der Komplexität.
Personenbezogene Daten aus einer Barrierefreiheits-Meldung werden gemäß unserer Datenschutzerklärung auf Grundlage des berechtigten Interesses (Beantwortung von Rückmeldungen und Verbesserung der Barrierefreiheit) verarbeitet und entsprechend der dort genannten Frist für Korrespondenzdaten aufbewahrt.
8. Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort auf eine Meldung nicht zufrieden, können Sie sich an die nach dem Gesetz vom 28. November 2022 (belgische Umsetzung des European Accessibility Act) benannte belgische Marktüberwachungsbehörde wenden:
- Direction générale de l’Inspection économique / Algemene Directie Economische Inspectie
- Service public fédéral Économie, P.M.E., Classes moyennes et Énergie / Federale Overheidsdienst Economie, K.M.O., Middenstand en Energie
- North Gate III, Boulevard du Roi Albert II 16 / Koning Albert II-laan 16, 1000 Bruxelles / 1000 Brussel, Belgien
- Verbraucher-Kontaktstelle: https://pointdecontact.belgique.be / https://meldpunt.belgie.be
- Generaldirektion: https://economie.fgov.be/nl/over-de-fod/meld-een-inbreuk-bij-de
Grenzüberschreitende Anliegen können zudem über das Europäische Behindertenforum an das Accessibility Resource Centre der Europäischen Kommission herangetragen werden: https://www.edf-feph.org.
9. Kompatibilität
Die Website ist für folgende Kombinationen aus Browser und Assistive Technologie ausgelegt. Ältere Konfigurationen können funktionieren, werden jedoch nicht aktiv getestet.
- Desktop: jeweils die beiden aktuellen stabilen Versionen von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge und Apple Safari, mit den nativen Screenreadern des Betriebssystems (NVDA unter Windows, VoiceOver unter macOS) sowie der Windows-Sprachausgabe.
- Mobil: jeweils die beiden aktuellen iOS- und Android-Versionen, mit VoiceOver und TalkBack.
- Die Website hängt für ihre Hauptinhalte nicht von JavaScript ab; ohne JavaScript bleiben redaktioneller Inhalt, Navigation, Sprachwähler und Fußzeile erreichbar.
10. Technische Spezifikationen
Die Barrierefreiheit der Website stützt sich auf:
- HTML5 (Living Standard) — semantische Strukturelemente (
header,nav,main,article,aside,footer). - CSS — zur visuellen Darstellung; die Website degradiert ohne CSS funktionsfähig.
- WAI-ARIA 1.2 — ausschließlich dort, wo native HTML-Semantik unzureichend ist; ARIA überschreibt keine native Rolle.
- JavaScript — als progressive Verbesserung; die Website wird statisch vorgerendert und ist ohne JavaScript vollständig lesbar.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act)
- Belgisches Gesetz vom 28. November 2022 über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen
- Richtlinie (EU) 2016/2102 (Webzugänglichkeitsrichtlinie, Referenz der Mustererklärung)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 (Mustererklärung zur Barrierefreiheit)
- WCAG 2.2 (W3C-Empfehlung, 5. Oktober 2023)
- EN 301 549 v3.2.1 (2021-03)
- FÖD Wirtschaft — Wirtschaftsinspektion / SPF Économie — Inspection économique