Luftaufnahme einer Straße über ein Viadukt bei Turnhout, Belgien

Belgien-Vignette 2027: Was gibt es Neues?

Belgien plant ab 1. Mai 2027 eine digitale Vignette. Geplante Preise, ausländische Fahrzeuge, Straßen und neue Entwicklungen; endgültige Zustimmung steht aus.

Stand 11. Oktober 2026 ist die belgische Straßenvignette weiterhin ein Vorhaben. Als Beginn ist der 1. Mai 2027 angekündigt, der Vorverkauf soll am 1. März 2027 starten. Die flämische Steuerverwaltung stellt ihre Informationen ausdrücklich unter den Vorbehalt der endgültigen parlamentarischen Zustimmung. Diese Vignette ist somit noch keine geltende Pflicht.

Die neuesten offiziellen Entwicklungen

  • 10. September 2026: Wallonien nahm seine Texte in erster Lesung an und billigte den Entwurf eines Kooperationsabkommens für ein gemeinsames System mit Flandern und Brüssel. Die Mitteilung erschien am 11. September. Wallonische Regierung.
  • 18. September 2026: nach den Stellungnahmen der Beratungsgremien billigte die flämische Regierung den Vorentwurf erneut grundsätzlich und legte ihn dem Staatsrat vor. Das ist kein endgültiger Parlamentsbeschluss. Flämische Regierung.
  • 6. Oktober 2026: im flämischen Parlament wurden Grenzgebiete und die Reform der Fahrzeugbesteuerung diskutiert. Minister Ben Weyts lehnte eine geografische Befreiung ab und erläuterte einen Ausgleich auf Gesamtebene statt für jeden einzelnen Fahrer. Offizielles Sitzungsprotokoll.

Vorgeschlagene Preise und Laufzeiten

Die flämische Steuerverwaltung veröffentlicht die folgenden vorgeschlagenen Tarife. Sie entsprechen den von Wallonien angekündigten Jahresbeträgen und Prozentsätzen für kurze Laufzeiten. Das Zeichen ~ kennzeichnet den vorläufigen Status; es sind keine endgültigen Verkaufspreise.

Jährlich

Euro 4 und höher ~100,00 €
Euro 0–3 ~125,00 €
Emissionsfrei ~90,00 €

1 Tag

Euro 4 und höher ~9,00 €
Euro 0–3 ~11,25 €
Emissionsfrei ~8,10 €

10 Tage

Euro 4 und höher ~12,00 €
Euro 0–3 ~15,00 €
Emissionsfrei ~10,80 €

1 Monat

Euro 4 und höher ~19,00 €
Euro 0–3 ~23,75 €
Emissionsfrei ~17,10 €

2 Monate

Euro 4 und höher ~30,00 €
Euro 0–3 ~37,50 €
Emissionsfrei ~27,00 €

Die Laufzeiten von 1 Tag, 10 Tagen, 1 Monat und 2 Monaten entsprechen 9 %, 12 %, 19 % beziehungsweise 30 % des Jahrestarifs. Emissionsfreie Fahrzeuge haben einen eigenen Tarif und sind nicht automatisch befreit.

Welche Fahrzeuge und Straßen wären betroffen?

Fahrzeuge, ausländische Fahrer und Befreiungen

Der flämische Entwurf erfasst Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von höchstens 3,5 t: Pkw, Lieferwagen und Wohnmobile, die dieses Kriterium erfüllen. Er gilt für belgische und ausländische Zulassungen, auch bei gelegentlicher Durchreise. Entscheidend ist die zulässige technische Höchstmasse, nicht das tatsächliche Gewicht am Reisetag.

Die wallonische Mitteilung nimmt Motorräder, Traktoren und Reisebusse aus und sieht gezielte Befreiungen für bestimmte öffentliche Einsatzfahrzeuge, medizinische Fahrzeuge und bestimmte Menschen mit Behinderung vor. Die Voraussetzungen sind anhand der endgültigen Regeln zu prüfen; ein Behindertenausweis allein darf nicht als Befreiung angesehen werden.

Autobahnen, Regionalstraßen und lokale Straßen

Die vorgesehene gemeinsame Registrierung würde die betroffenen Netze aller drei Regionen abdecken. Die flämischen Informationen nennen Autobahnen und Regionalstraßen; wer ausschließlich lokale Straßen nutzt, bräuchte keine Vignette. Das Verlassen der Autobahn reicht daher nicht aus: Prüfen Sie den Status jeder Straße und die endgültige Netzkarte.

Kauf und Gültigkeit: Was ist angekündigt?

Geplant ist eine digitale, kennzeichengebundene Vignette ohne Aufkleber. Die flämische Verwaltung kündigt den Onlineverkauf über die offizielle Website oder einen anerkannten Partner ab 1. März 2027 an, vor der geplanten Pflicht ab 1. Mai 2027. Beide Termine stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Zustimmung; die Informationsseite ist kein Verkaufsportal.

Artikel 11 des flämischen Vorentwurfs vom 18. September beschreibt das Tagesprodukt als 24 Stunden ab Kauf oder gewähltem Beginn, nicht als Kalendertag bis Mitternacht. Das ist eine vorgeschlagene Gültigkeitsregel. Prüfen Sie vor der Reise die endgültigen Aktivierungs-, Korrektur-, Erstattungs- und Kontrollverfahren; Regeln anderer Länder gelten nicht automatisch.

Grenzfahrten und steuerlicher Ausgleich

In der Debatte vom 6. Oktober lehnte Weyts eine geografische Befreiung für Grenzgebiete ab und sprach über erleichterte Kaufmöglichkeiten in Grenznähe. Diese ministerielle Position legt keine endgültige Befreiungsregelung fest. Ein Grenzübertritt, eine kurze Einkaufsfahrt oder die Durchreise ist nicht als automatisch befreit anzusehen.

Die Debatte unterscheidet zwischen globaler Steuerneutralität und individueller Erstattung: Eine Reform der Verkehrssteuer garantiert nicht jedem belgischen Einwohner den Ausgleich seiner genauen Vignettenkosten. Prüfen Sie die Regeln der Zulassungsregion. Ausländische Fahrer sollten keinen unbestätigten belgischen Steuerausgleich einplanen.

Vor einer Fahrt nach Belgien

Prüfen Sie gesondert die Brüsseler LEZ-Zufahrt und Registrierung ausländischer Fahrzeuge, die Maut des Liefkenshoek-Tunnels und gegebenenfalls die Viapass-Kilometerabgabe für den Güterverkehr. Die geplante Vignette für leichte Fahrzeuge ist keine Freigabe hinsichtlich dieser anderen Pflichten.

Sind Oldtimer automatisch befreit? Eine wallonische Parlamentsfrage vom 2. Oktober 2026 betrifft Fahrzeuge mit O-Kennzeichen. Der am 11. Oktober geprüfte Vorgang enthält die Frage, jedoch keine ministerielle Antwort. Aus einer Frage lässt sich keine Befreiung ableiten.

Was ist vor einer Reise 2027 zu prüfen? Die endgültige Verabschiedung, der Beginn, die Fahrzeugklasse, das Straßennetz, Befreiungen und der offizielle Kaufkanal. Autovig bietet diese redaktionelle Zusammenfassung und verkauft auf dieser Seite keine belgische Vignette. Für Reisen durch mehrere Länder nutzen Sie den europäischen Vignetten-Routenplaner.